Redaktionsschluss – 02.05.2016

Kritische Fragen zum "Fall Engeler"

Es geht nicht nur um den Quellenschutz. Telefonate des Journalisten Urs Paul Engeler sind bei einer Telefonüberwachung gegenüber einem Dritten erfasst worden. Das ist mehr als heikel. Aber auch zum Verhalten des Journalisten muss man kritische Fragen stellen.

Telefonüberwachung In der "carte blanche" von EDITO 2/16 formuliert Dominique Strebel ein Plädoyer für den Quellenschutz. Der Quellenschutz sei "wichtig, grundsätzlich, Granit für den Schutz der Medien als «Vierte Gewalt»." Da gilt es nichts zu relativieren. Zum konkreten Fall Urs Paul Engeler problematisiert er die Praxis, dass bei Telefonüberwachungen von Dritten auch "Randdaten" erhoben werden und damit auch verwertbare Daten von Journalisten – mit wem hat er wie lange und wie oft telefoniert, allenfalls auch mehr – in Gerichtsakten landen. Das zerstöre den Quellenschutz, kritisiert Strebel.

Dennoch gilt es konkret zum Fall Engeler einige kritische Anmerkungen anzubringen, weil der Fall nicht nur schwarz und weiss ist. Dies auch deshalb, weil Engeler sehr schnell die Journalistenverbände angegriffen hatte, weil sich diese nicht für ihn gewehrt hätten.

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall Engeler nicht den Journalisten abgehört sondern die Gespräche eines angeklagten Anwalts mit dem Journalisten. Auf diesem Weg sind auch vertrauliche journalistische Arbeitsprozesse von der Staatsanwaltschaft protokollarisch erfasst worden. Das ist zumindest zweifelhaft – siehe die Einschätzung von Strebel. Um ein gezieltes Abhören eines Journalisten ist es in diesem Fall aber nicht gegangen. Von Engeler unerwähnt ist die Tatsache, dass im gleichen Fall die Gespräche zwischen Blocher und Engeler vom Gericht mit Hinweis auf den Quellenschutz (!) nicht ausgewertet worden sind (Blocher hatte dies so verlangt). Die eigentlich abgehörte Person (Anwalt) stimmte der Auswertung der Telefonüberwachung jedoch zu.

Interessant wäre, wenn Engeler beim Presserat klagen würde. Denn der Kodex des Presserates schützt den Quellenschutz. Ironischerweise missachtet die Weltwoche, für welche Engeler geschrieben hat, den Presserat fast konsequent. Aber es geht um Rechte und ethische Pflichten für Journalistinnen und Journalisten, es geht um die Verpflichtung, Privilegien für diesen Beruf (wie Quellenschutz usw.) auch Fairnessregeln einzuhalten und diese Privilegien verantwortungsvoll zu leben.

Insofern stellen sich auch Fragen zum Verhalten des Journalisten Engeler: Offenbar scheint er damals nicht nur bei Quellen recherchiert, sondern diesen Quellen auch Vorschläge für deren Handeln gemacht zu haben. Und Engeler ist bei diese Thema nicht nur externer Rechercheur, sondern auch Teil eines Absprachenetzes der Herren Blocher-Köppel-Lei (Lei ist der oben erwähnte Anwalt). Da stellen sich ebenfalls berufsethische Fragen. Wird hier Journalist zum politischen Akteur? Ein weiterer heikler Aspekt: Engeler hat mit seiner Klage wegen der Telefonüberwachung auch Drittpersonen im Visier, "welche die Inhalte meiner Kommunikation einer Zeitung zugetragen haben." Das ist ein schlechter Witz: Ausgerechnet Engeler, der verständlicherweise – mit zugetragenen geheimen Dokumenten gearbeitet hatte, will jetzt auf Informanten losgehen. Wie war das denn mit dem Quellenschutz? Und Hand aufs Herz Herr Engeler: Hätten Sie solche unbestritten interessante Daten zu einem Telefonverkehr zwischen einem Politiker und einem Journalisten (vielleicht mit umgekehrten politischen Vorzeichen) erhalten – hätten Sie diese nicht genutzt?

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