Aktuell – 17.02.2014

Behörden behindern Medienarbeit

Man soll nicht dauernd "Skandal" schreien. Aber was hier von Teilen der Verwaltung geboten wird, ist demokratiepolitisch skandalös. Es geht um die Behinderung der Medienarbeit.

Um die Kontrollfunktion der Medien in einer Demokratie adäquat erfüllen zu können, darf sich eine öffentliche Verwaltung nicht in Geheimbunkern verschanzen. Diese demokratiepolitischen Aspekte waren auch der Hintergrund für den Gesetzgeber, auf 2006 das Öffentlichkeitsgesetz zu schaffen. Seit damals versuchen Teile der Verwaltung immer wieder, das Gesetz zu unterlaufen: mit prohibitiven Gebühren, mit Trödeleien bei Anfragen, mit Verweigerung. Edito +Klartext hat darüber berichtet. Und die Gerichtsinstanzen wie auch der Datenschutzbeauftragte haben die Verwaltung immer wieder gerügt. Jetzt schalten due Gegner des Öffentlichkeitsgesetzes sogar einen Gang höher und wollen das Gesetz sogar überprüfen. Martin Stoll, Präsident von Öffentlichkeitsgesetz.ch berichtet.

 

Der Wille zur Intransparenz kommt von ganz oben

Teile der Bundesverwaltung möchten mit einer Überprüfung dem Öffentlichkeitsgesetz die Zähne ziehen – und der Bundesrat verweigert den Zugang zu Beschaffungsdaten. Dabei macht die Korruptionsaffäre im Seco deutlich, wie wichtig ein griffiges Transparenzgesetz ist. Von Martin Stoll.

Die vorherrschende Praxis im Umgang mit dem BGÖ entspreche oft nicht mehr dem ursprünglichen Anliegen des Gesetzgebers, beklagte sich Brigitte Rindlisbacher, Generalsekretärin im Verteidigungsdepartement. An der Generalsekretärenkonferenz (GSK) vom 17. Dezember 2012 äusserte sie hinter verschlossenen Türen ihren Unmut über die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung. Von ihren Chefbeamten-Kollegen bekam Rindlisbacher lebhaften Zuspruch. Das Parlament habe kaum vorgehabt, dass Bundesrätinnen Einsicht in ihre Agenden gewähren müssten, pflichtete UVEK-Generalsekretär Walter Thurnher bei.

Das Gremium, in dem sich die oberste Etage der Verwaltung regelmässig trifft, entschied in der Folge: Das Öffentlichkeitsgesetz muss überprüft werden. Die Vorarbeiten zu dieser Evaluation sind – unbemerkt von der Öffentlichkeit – bereits weit fortgeschritten.

In einem internen Prozess ist die Verwaltung gegenwärtig daran, eine Auslegordnung vorzunehmen. Ruchbar wurde der Vorgang, nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch Einblick in die GSK-Protokolle verlangt hatte.

Inspektoren des Bundes wollen sich verabschieden

Durchgesickert ist, dass sich die Inspektionseinheiten der Verwaltung gerne vom Öffentlichkeitsgesetz verabschieden möchten. In einer Stellungnahme verlangt Öffentlichkeitsgesetz.ch von der Verwaltung, anstelle einer Gesetzes-Überprüfung solle sich die Verwaltung für eine gute Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips engagieren: «Statt über Beschränkungen des Öffentlichkeitsgesetzes zu diskutieren, muss die Verwaltung die Umsetzung des bestehenden Gesetzes vorantreiben, um so, wie vom Parlament vorgesehen, die Transparenz der Verwaltungstätigkeit zu fördern.»

Auf Weisung des Bundesrates hält die Verwaltung an Lieferanten geheim 

Klar ist, dass die von der Verwaltung verlangte Überprüfung des Öffentlichlkeitsgesetzes zu einem Prüfstein für die Transparenz in der Bundesverwaltung wird. Denn nicht nur die Chefbeamten, auch der Bundesrat hat Mühe, das Öffentlichkeitsgesetz in die Verwaltungspraxis umzusetzen und «Good Governance» nicht nur in Sonntagsreden sondern im Alltag zu leben.

Die wichtige Rolle des Öffentlichkeitsgesetzes in unserem Gemeinwesen demonstriert die aktuelle Korruptionsaffäre im Seco: Gegen grosse Widerstände kämpfte der Journalist Christian Brönnimann (Tages-Anzeiger/Der Bund) für Dokumente zu freihändigen Auftragsvergaben. Ebenso hartnäckig weigerte sich das Wirtschaftsdepartement die Dokumente auf den Tisch zu legen. Erst nach einer Intervention des Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gab die Verwaltung nach.

Diese transparenzfeindliche Haltung hat System und kommt von ganz oben: Von der Landesregierung. Diese hat sich – in einem anderen Fall – deutlich gegen eine Offenlegung von Beschaffungsdokumenten ausgesprochen. Nachdem Sonntagszeitung und Le Matin Dimanche beim Bundesamt für Bauen und Logistik gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Beschaffungsdokumente verlangt hatten, trat der Bundesrat auf die Bremse. Er entschied, dass die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Zwar erteilte der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür dem Bundesrat eine klare Abfuhr: Die Anonymisierung verstosse gegen Bundesrecht, hielt Thür im Dezember in einer Empfehlung fest. Trotz der klaren Worte will der Bund seine Lieferanten geheim halten. Eine Offenlegung könnte Auskunft über die ordnungsgemässe, aber auch die nicht ordnungsgemässe Erfüllung eines Auftrags geben, argumentiert das BBL unter anderem.

Auch «Fehlschläge eines Projekts» würden als Geschäftsgeheimnis gelten», schreibt die Beschaffungsbehörde in seiner Verfügung. Die Sonntagszeitung wird diese vor Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Martin Stoll ist Präsident von Öffentlichkeitsgesetz.ch und Mitglied des RechercheDesk von Sonntagszeitung und Le Matin Dimanche

 

1 Kommentar

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Von Kurt Küffer
17.02.2014
Vertrauen ist Gut, Kontrolle ist besser. Nur wer
was zu verbergen hat wehrt sich gegen Kontrolle. Wenn im Bundesrat vertrauliche oder Geheime Dokumente nicht veröffentlicht werden wird das verstanden. Warum nicht eine multiparteiliche Kontrollinstanz schaffen, welche die Informationen der Regierung überwacht?
Der Deckmantel der Korruption ist die Geheimhaltung. Die Medien sind genügend vernetzt,
um solche Forderungen in den eidgenössischen Räten
zu stellen. Die Zeit ist überreif dazu, Trans- parenz schafft bitter nötiges Vertrauen.

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