Bild: Markus Lamprecht

Aktuell – 05.09.2018

«Das banalste Bild könnte ein Kunstwerk sein»

Demnächst kommt die Urheberrechtsrevision ins Parlament. Sie sieht vor, Fotografien quasi automatisch als urheberrechtlich geschützte Werke zu werten. Das freut die Fotografen und ärgert die Öffentlichkeitsbefürworter. Ein Gespräch mit Tamedia-Bildchef Olaf Hille, Fotograf Andri Pol und Medienanwältin Regula Bähler.

VON NINA FARGAHI

Andri Pol, wurde schon einmal eines Ihrer Bilder geklaut?
Andri Pol: In Berlin hing vor einem Fitness-Studio ein Werbeplakat mit Fotos von mir. Ich hatte keine Ahnung, woher man diese Bilder hatte. Ich kontaktierte die Verantwortlichen, die von nichts wissen wollten, aber mir ein Fitness-Abo versprachen. So geht das natürlich nicht.

Olaf Hille, kommt es bei Newsnet vor, dass Bilder widerrechtlich verwendet wurden?
Olaf Hille: Vor allem in den Anfängen von Newsnetz waren viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht richtig geschult, hatten kein Wissen über Urheberrechte, persönliche Rechte, Bildrechte. Viele dachten, wenn ein Bild im Netz – auf Facebook, Google oder sonst wo – auffindbar ist, kann man es benutzen.

Regula Bähler, sind Fotografien in der Schweiz genug geschützt?
Regula Bähler: Es gibt zwei Aspekte, weshalb die Fotografie als Sorgenkind des Urheberrechts gilt: Einerseits befinden Gerichte häufig, ein Bild sei kein «Werk», sondern ein banales Knipsbild, das jeder hätte machen können. Anderseits ist das Urheberrecht gerade in den digitalen Medien oft nicht durchsetzbar. Etwa wenn sich der Server auf den Philippinen befindet, der Verlag in Panama, und über die Person, die das Bild hochgeladen hat, weiss man nichts Genaueres. Wo fordert der Fotograf nun sein Recht erfolgreich ein?

Was nützt dann die Urheberrechtsrevision?
Regula Bähler: Damit soll ein neues Recht eingeführt werden, wonach es nicht mehr darauf ankommt, ob eine Fotografie ein Werk ist, also eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter. Neu würde keine Werkqualität mehr verlangt – alle fotografischen Wiedergaben, auch ohne individuellen Charakter, bekämen einen Lichtbildschutz, das heisst, die Leistung wird geschützt, die es braucht, um eine Fotografie zu erstellen.

Andri Pol, ist es Ihnen schon einmal passiert, dass man eines Ihrer Fotos als «Knipsbild» bewertet und daher nicht honoriert hat?
Andri Pol: Nein, dieses Bewertung habe ich höchstens mir selbst schon gegeben. Ich denke, diese Kategorie ist überflüssig. Wenn man eine Entscheidung trifft, einen Ort oder eine Person in einen bestimmten Rahmen zu fassen, ist das eine künstlerische Leistung. Das Kriterium ist so subjektiv, zudem haben längst nicht alle in den Redaktionsstuben genügend Erfahrung oder eine entsprechende Ausbildung, um zu beurteilen, was ein Werk und was ein Knipsbild ist.

Können Sie ein Beispiel geben, wo ein vermeintliches Knipsbild später zu einem Kunst-Werk wurde?
Andri Pol: Viele von Wolfgang Tillmans’ Bildern von der Concorde sind fototechnisch betrachtet eigentlich misslungen, sind unscharf sowie über– oder unterbelichtet. Aber die Bilder sind als Buch zusammengefasst zu einem Kunstwerk geworden und inzwischen auch eine wertvolle Rarität.

«Ich finde, mit Augenmass kann man die Sache regeln. Kleine Räuberstückchen halten wir aus.»

Olaf Hille

Regula Bähler: Dieser individuelle Charakter muss im Bild selbst zum Ausdruck kommen, und hier ist das Feld der Interpretation offen. Das
banalste Bild könnte ein Kunstwerk sein.

Olaf Hille: Im Redaktionsalltag spielt diese Unterscheidung keine Rolle. Und es käme mir nicht in den Sinn, ein Bild als Knipsbild einzustufen und daher nicht zu honorieren. Im Gegenteil: Wir sind oft auf Knipsbilder angewiesen. Es gibt Recherchebilder, zum Beispiel von Planespottern, die von hoher dokumentarischer Bedeutung sind. Es wäre absurd, diese Fotos als «Knipsbilder» zu bewerten.

Wenn in den Redaktionen diese Unterscheidung sowieso nicht gemacht wird, wo liegt dann das Problem?
Regula Bähler: Das ist nicht in allen Redaktionen so. Ich vertrete Fotografinnen und Fotografen und deren Rechte. Wenn ich klage, heisst es: «Es ist kein Werk.» Das kommt häufig vor, vonseiten renommierter Verlage wie auch der grössten Fernsehveranstalter.

Andri Pol: Grundsätzlich ist die URG-Revision ein gutes Signal für alle, die regelmässig Bilder benutzen. Ein Bild ist zu bezahlen, wenn man es verwendet. Gemäss meiner Erfahrung gehen die Redaktionen bewusster mit Bildern um als PR- und Event­agenturen, die zuweilen schamlos Bilder klauen.

Das hört man aber auch von «20 Minuten».
Regula Bähler: Früher zumindest, bevor die SRG den «Share Content» eingeführt und den Medienunternehmen Videos zur Verfügung gestellt hatte, bediente sich «20 Minuten» ab und zu bei privaten Regionalsendern und schaltete teilweise sogar eigene Werbung davor – ohne Erlaubnis, ohne klare Quellenangabe. Ich hatte einige Fälle dazu.

«Es wird einfacher, eine angemessene Entschädigung für widerrechtlich genutzte Bilder zu erwirken.»

Regula Bähler

Was würde sich konkret für professionelle Fotografen ändern?
Andri Pol: Für Fotografinnen und Fotografen ist es gut zu wissen, dass sie sich wehren können, weil die juristischen Grundlagen dann vorhanden ­wären.

Regula Bähler: Es wird einfacher, eine angemessene Entschädigung für widerrechtlich genutzte Bilder zu erwirken. Ich verspreche mir zudem eine Bewusstseinsänderung bei den Nutzern.

Nun gibt es ja viel Widerstand, zum Beispiel von Befürwortern des freien Internets. Darf man nach diesem Gesetz weiterhin Memes basteln und ver­breiten?
Regula Bähler: Das ist heute schon problematisch, auch wenns einfach gemacht wird. Dies­bezüglich wird sich nichts ändern, es gelten die Ausnahmen des erlaubten privaten Gebrauchs, des Zitatrechts oder der Kunstfreiheit.

Lassen sich Werke im digitalen Zeitalter überhaupt schützen?
Regula Bähler: Es ist schwierig. Es gibt Möglichkeiten, technische Schutzmassnahmen zu ergreifen vor dem digitalen Vervielfältigen, aber damit löst man das Problem nicht. Wahrscheinlich gibt es nur einen Weg, und zwar über die sogenannte kollektive Verwertung. Das heisst, es gibt Urheberrechtsgesellschaften, die nehmen gewisse Rechte wahr und ziehen pauschale Nutzungsvergütungen ein, welche nach einem bestimmten Schlüssel an die Urheber verteilt werden.

Olaf Hille: An diesem Lösungsansatz habe ich schwere Zweifel. Ich finde, mit Augenmass kann man die Sache eher regeln. Kleine Räuberstückchen und Memes halten wir aus. Man kann nicht alles bis ins kleinste Detail regulieren, und ich zweifle daran, dass Internet-Memes jetzt zu Klagewellen führen.

Aber laut dem «Beobachter» gibt es in Deutschland, wo der Lichtbildschutz im Gesetz verankert ist, eine regelrechte Klagewelle.
Regula Bähler: Für gewisse Anwaltskanzleien in Deutschland ist das ein gefundenes Fressen. Mit Webcrawlern suchen sie das Internet ab, und ­sobald sie ein Foto eines ihrer Klienten finden, senden sie einen Abmahnbrief und stellen auch ihre eigenen Kosten in Rechnung. Das geht in der Schweiz so nicht.

«Sobald man Bilder ins Internet stellt, muss man damit leben, dass die Fotos für andere Zwecke genutzt werden können.»

Andri Pol

Andri Pol: Aber sobald man Bilder ins Internet stellt, muss man damit leben, dass die Fotos für andere Zwecke, zum Beispiel unerlaubterweise für Kampagnenpräsentationen, genutzt werden können.

Heisst das: Wer sein Velo vor dem Haus stehen lässt, ist selber schuld, wenn es geklaut wird?
Andri Pol: Wenn ich ein Bild ins Netz stelle, gehe ich schon davon aus, dass man Respekt hat vor der Leistung und es nicht widerrechtlich nutzt. Aber wenn es vorkommt, habe ich leider nicht jedes Mal Energie und Zeit, einen Anwalt einzuschalten.

Es gibt ja auch Widerstand von Museen und Kunst­galerien, die befürchten, dass sie in ihren Kata­logen ungefragt keine Fotos von Kunstwerken mehr publizieren könnten.
Regula Bähler: Das stimmt nicht. Die Foto eines zweidimensionalen Kunstgegenstandes ist eine Reproduktion und fällt nicht unter den Lichtbildschutz.

Beschäftigen Sie bei Tamedia weniger Foto­grafinnen und Fotografen? Und nutzen Sie dafür mehr Leserbilder?
Olaf Hille: Ja, wir beschäftigen weniger Fotografen. Es gibt einen Stellenabbau, aber nicht nur bei den Fotografinnen, sondern überall. Aber wir kompensieren den Wegfall von Profis nicht mit Leserbildern.

Ist das nicht eine anachronistische Entwicklung, denn Bilder werden immer wichtiger?
Andri Pol: Aber das «Magazin» des Tages-­Anzeigers hat 30 Seiten weniger als vor 10 Jahren. Und das Geschriebene ist wichtiger als die Bebilderung, das sage ich als Fotograf.


Olaf Hille ist Leiter der Bild­redaktion von Tamedia.
Andri Pol ist freier Fotograf. Er wurde 2017 zum «Fotograf des Jahres» gekürt.
Regula Bähler ist Medienanwältin und befasst sich seit 20 Jahren mit der Pressefotografie.

Nina Fargahi

Nina Fargahi

Chefredaktorin EDITO (de)

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