Barbara Trionfi vom International Press Institute. (zVg)

Aktuell – 11.01.2021

«Das war einer der grossen Schockmomente im Fall Assange»

WikiLeaks-Gründer Julian Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden. Das hat ein Gericht in London entschieden und nannte als Begründung die Haftbedingungen, die Assange in den USA erwarten würden. Wie ist das Urteil einzuordnen? Interview mit *Barbara Trionfi vom International Press Institute.

Frau Trionfi, hat Sie das Urteil im Fall Assange überrascht?

Barbara Trionfi: Teilweise. Natürlich waren wir erleichtert, dass die Richterin die Auslieferung von Assange an die USA verhindert hat. Doch die Begründung, dass Assange wegen seiner Suizidalität nicht ausgeliefert wird, hat uns empört. Dieses Argument wird dem Fall nicht gerecht, denn es geht um Pressefreiheit.

War das nicht ein strategischer Schachzug? Grossbritannien liefert ihn nicht aus, beleidigt gleichzeitig aber nicht die USA.

Das würde ich nicht behaupten, weil es bedeuten würde, dass die Justiz in Grossbritannien nicht unabhängig wäre. Und das ist bestimmt nicht der Fall. Natürlich ist Assange ein prominenter Fall und die ganze Welt blickte auf das Urteil. Und vielleicht war diese Begründung der sicherste Weg aus dem Dilemma. Doch Grossbritannien ist Spitzenreiterin, was die Pressefreiheit betrifft, und diese Verantwortung hat die britische Justiz in diesem Fall nicht übernommen.

Welchen Effekt wird das Urteil auf die Pressefreiheit in Grossbritannien haben?

Das Wichtigste ist, dass Assange nicht in die USA ausgeliefert wurde. Das ist es, was im Gedächtnis der Leute und in der Geschichtsschreibung bleiben wird, wenn das Berufungsverfahren diese Entscheidung bestätigen wird. Viele Nichtregierungsorganisationen haben das Urteil gefeiert, zu Recht. Denn es wurde kein problematisches Präjudiz geschaffen. Natürlich hätten wir vom IPI uns mehr Mut beim Urteil gewünscht.

Nun ist der Fall ja noch nicht abgeschlossen, und Assange sitzt noch immer in Haft.

Dass er in Haft sitzt, erachten wir als unzumutbar. Vor allem angesichts der Tatsache, dass die Informationen, die er bereitgestellt hatte, von grossem öffentlichen Interesse waren und niemandem geschadet haben – das ist mittlerweile bestätigt.

Was ist der Unterschied zwischen dem Fall Assange und zum Beispiel Watergate?

Assange wird nach dem alten Spionage-Gesetz von 1917 in den USA angeklagt, welches normalerweise bei Spion*innen angewendet wird und nicht bei Journalist*innen. Denn im Spionage-Gesetz fällt das wichtige Kriterium des öffentlichen Interesses weg. Das war einer der grossen Schockmomente im Fall Assange, dass plötzlich das Spionage-Gesetz zum Zug kam.

Inwiefern hat Assange denn journalistisch oder unjournalistisch gehandelt?

Assange erhielt Informationen und stellte sie auf die Plattform Wikileaks, welche von den USA einstmals als Medium klassifiziert wurde. Viele Organisationen kritisierten dann, dass Wikileaks kein journalistisches Medium sei, weil es keine redaktionelle Arbeit leiste. Die Informationen wurden einfach ungefiltert auf die Plattform gestellt. Das ändert nichts daran, dass der Grossteil der zur Verfügung gestellten Informationen von grossem öffentlichen Interesse war.

Ist das IPI der Ansicht, dass Wikileaks ein journalistisches Medium ist?

Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Viele unserer Mitglieder arbeiten für «traditionellere» Medienerzeugnisse, wo Redaktor*innen und Blattmacher*innen publizistische Entscheide nach journalistischem Standard fällen. Das hat bei Wikileaks gefehlt.

Können Sie ein Beispiel machen?

Bei den Ibiza-Tapes landeten Aufnahmen von unzähligen Stunden in den Redaktionen. Journalist*innen machten sich daran, kleine Teile und Sequenzen redaktionell zu bearbeiten und zu publizieren, was sie für relevant hielten für die Öffentlichkeit. Bei Assange war das anders, er hat alle Informationen auf seine Plattform gestellt, und Journalist*innen haben sich «bedient». Assange hat also in diesem Sinn nicht redaktionell gearbeitet, aber seine Arbeit spielte eine sehr wichtige Rolle für den investigativen Journalismus weltweit.

Was denken Sie über die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange?

Wir kennen die genauen Umstände nicht. Natürlich gibt es viel Kritik an der Person von Assange, aber das ist nicht relevant für die Beurteilung des Falls, in dem es um Journalismus geht.

Was müssen wir Medienschaffende besonders beachten im Fall Assange?

Die Verfolgung von Assange ist seit zehn Jahren im Gang. Egal, wie der Fall juristisch enden wird, fest steht: Assange hat einen sehr hohen Preis dafür bezahlt, dass er Kriegsverbrechen aufdeckte. Wir müssen davon ausgehen, dass somit viele Leute demotiviert werden, Missstände aufzudecken, obwohl sie die nötigen Informationen hätten.

Kennen Sie solche Fälle?

Wir kennen sehr viele Fälle von Medienschaffenden, die nun aus Angst Selbstzensur betreiben. Und Assange ist ein prominenter Fall, er hatte die besten Anwält*innen, wichtige Akteur*innen weltweit unterstützen ihn, auch in finanzieller Hinsicht war die Solidarität riesig. Und trotzdem hat man ihn gebrochen. Wer Ähnliches wagen wollte, wird es sich also sehr gut überlegen.

Interview: Nina Fargahi

*Barbara Trionfi ist Direktorin des International Press Institute (IPI), das sich für Medienfreiheit und Qualitätsjournalismus einsetzt. Das IPI wurde 1950 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Wien.

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