Ohne gesellschaftliches Leben erhalten freie Medienschaffende keine Aufträge.

Pandemie – 26.03.2020

Die Corona-Krise trifft auch Medienschaffende hart

Auch für freie Medienschaffende sind die Folgen der Corona-Pandemie verheerend. impressum und syndicom wenden sich deshalb mit weiteren Verbänden an das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Freischaffende und Selbständigerwerbende in Medien- und Kreativberufen haben im Moment kaum noch Einkommen. Die Aufträge brechen weg, neue erhalten sie keine. Aktuell erhalten diese Personen nach den gesprochenen Massnahmen des Bundes nur dann eine Erwerbsersatzentschädigung, wenn sie wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten oder aufgrund fehlender Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr arbeiten können. Allenfalls erhalten sie Nothilfe, falls sie in den Geltungsbereich der Kulturschaffenden fallen und darüber hinaus Verlust und Absage von Aufträgen aufgrund der Coronavirus-Massnahmen nachweisen können. Diese unmittelbare Vorraussetzung ist in den wenigsten Fällen gegeben. Klar ist hingegen: Viele Freischaffende und Selbständigerwerbende in Medien- oder Kreativberufen erhalten kaum noch neue Aufträge, seit die Coronavirus-Massnahmen in Kraft sind. Wenn das gesellschaftliche Leben zum Stillstand kommt, gibt es auch für viele freischaffende Fotografinnen, Journalisten, Grafikerinnen keine Arbeit mehr.

Eine Ausweitung des Geltungsbereiches sichert Existenzen

Der Bund werde daher aufgefordert, die Massnahmen für Selbständigerwerbende und Freischaffende im Kulturbereich für diese Notsituation so zu konkretisieren, dass auch Menschen in Medien- und Kreativberufen jene Hilfe erhalten würden, die sie unmittelbar benötigten, so die Verbände. Des Weiteren muss die Geltungsdauer vom 28. Februar auf mindestens zwei Monate nach Beendigung der Corona-Massnahmen ausgedehnt werden, um alle Ausfälle abzudecken. Nur so kann die Schweiz verhindern, dass diese Branchen nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden erleiden, Freischaffende und Selbständige zahlungsunfähig und in den (Privat-)Konkurs schlittern würden.

Im Namen und Auftrag der folgenden Organisationen:

Illustratorinnen und Illustratoren Schweiz, impressum – Die Schweizer JournalistInnen, Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter SBF, Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM, Schweizerischer Werkbund SWB, Swiss Graphic Designers SGD, Union Suisse des Photographes Professionnels USPP,  vfg – vereinigung fotografischer gestalterInnen und syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation.

Ihr Kommentar

Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

* = erforderlich

Sicherheitscode *