Service public – 28.12.2017

Die Konzessionsfrage

Ein oft überlesenes «Detail» im «No Billag»-Initiativtext: Künftig sollen Konzessionen nicht mehr vom Bund vergeben, sondern versteigert werden, also an die  Meistbietenden gehen. Und das spielt durchaus eine Rolle, wie etwa Radio Munot zeigt.

Von Bettina Büsser

«Der Bund versteigert regelmässig Konzessionen für Radio und Fernsehen» – so soll Absatz 3 des Artikels 93 der Bundesverfassung nach dem Willen der «No Billag»-Initianten künftig lauten. Und in den Übergangsbestimmungen zur «No Billag»-Initiative wird festgelegt, dass beim Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen die «Konzessionen mit Gebührenanteil» entschädigungslos aufgehoben werden. Was im Klartext heisst: Nicht nur die SRG verliert ihre Konzession, sondern auch über 30 private Radio- und TV-Stationen sind betroffen.

Die aktuelle Konzession der SRG läuft laut Caroline Sauser, Leiterin Kommunikation Bakom, bis Ende 2017, und der Bundesrat hat sie im August dieses Jahres «unverändert um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2018 verlängert». Denn für die SRG-Konzession ist der Gesamtbundesrat zuständig, während die Konzessionen der Lokalradios und Regionalfernsehen Sache des UVEK sind. «Die Frage ist, was es bedeutet, wenn die Konzessionen versteigert werden müssen», sagt Sauser: «Gilt ausschliesslich der höchste Preis oder kann der Bund Bestimmungen damit verbinden, die die Vergabe beeinflussen?»

Wenn die SRG, wie von der Initiative vorgesehen, ihre bisherige nationale Konzession verliert, würde eine nationale Konzession zur Versteigerung frei. Sauser fragt sich, «ob es überhaupt Interesse daran gibt, wenn damit keine Gebühren mehr verbunden sind». Es fragt sich auch, was künftig bei den Konzessionen für Lokalradios und Regionalfernsehen geschehen würde. Denn es braucht sie nicht mehr unbedingt, um die Verteilung des Programms zu gewährleisten. Den rund 170 gemeldeten TV-Sendern stehen denn auch nur noch 13 Regional-TVs mit Konzession gegenüber, den rund 110 gemeldeten Radios nur 43 Lokalradios mit Konzession.

«Regionalradios haben aktuell noch zwei Konzessionen, eine für den Programmbereich, mit Leistungsauftrag, und eine Verbreitungskonzession, die eine Verbreitung auf UKW garantiert», so Sauser. Letztere, sagt sie, werde bald keine Rolle mehr spielen, denn die UKW-Verbreitung werde mittelfristig eingestellt: «Bereits heute werden alle Radiosender auch via DAB+ verbreitet, und mehr als 50 Prozent der Hörer empfangen heute Radio via DAB+ oder Internet.»

Doch immerhin: Etwas weniger als die Hälfte des Publikums hört Radio offenbar noch via UKW. Und nach wie vor ist das UKW-Angebot beschränkt – deshalb weckt die Idee, dass diese Konzessionen an die Meistbietenden versteigert würden, mancherorts Bedenken. Zum Beispiel bei Marcel Fischer, Geschäftsführer und VR-Delegierter Radio Munot Betriebs AG: «Die UKW-Sender werden erst in ein paar Jahren abgeschaltet, bis dahin braucht es eine UKW-Konzession, denn die DAB+-Abdeckung ist noch lange nicht dort, wo wir sie gerne hätten. Die Radio-Munot-Hörerinnen und -Hörer bekommen das jeden Tag negativ zu spüren.» Deshalb schätzt Fischer eine mögliche künftige Versteigerungspraxis als «grössere Bedrohung» für einen Weiterbetrieb ein als einen Wegfall der Gebührengelder: «Eine Versteigerung bedeutet immer, dass der Zuschlag an den Höchstbietenden geht, und in unserem Konzessionsgebiet gibt es einige finanzstarke Interessenten.»

Bettina Büsser

Redaktorin EDITO

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