Redaktionsschluss – 22.12.2015

Ein Krach mit Zügen à la Hollywood

Eine neue Eskalation im Streit der Medienhäuser. Gezankt wird vor allem wegen des Joint Ventures.

Die Streitereien unter den Medienhäusern der Schweiz nehmen überraschende Dimensionen an. Bekannt ist, dass das Joint Venture von SRG, Swisscom und Ringier zur Vermarktung von Werbung die Konkurrenz nicht gefreut hat. Das ist verständlich. Und legitim ist, dass via WEKO und Bakom geprüft wird, ob alles rechtens sei. Diese Verfahren laufen.

Die Kooperation von Ringier hat zum Streit im Verlegerverband geführt, zum Austritt von Ringier und jetzt auch zu Demission und Seitenwechsel der Direktorin. Es geht um eine Kooperation eines Verlages mit der öffentlich-rechtlichen SRG und der Swisscom. Es geht um neue Werbeformen und um die Verwendung von personalisierten Kundendaten.

Das ist alles wichtig. Aber geht es um Sein oder Nichtsein, um die Neuordnung der Medienlandschaft? Angesichts von Streitereien wie in einem Hollywood-Streifen könnte man es meinen. Der stellvertretende Projektleiter des Joint Venture wechselt zur Gegenseite Tamedia. Die Direktorin des Verlegerverbandes inszeniert ihren Transfer öffentlich. Die Gerüchteküche brodelt: Wann gesellt sich der nächste Verlag zum Joint Venture? Sind es die AZ-Medien?

Im Verlegerverband hat in dieser Frage Tamedia den Lead übernommen – dem Vernehmen nach auch an der (bisherigen) Direktorin vorbei.

Wie auch immer: Tamedia hat beschlossen, in dieser Frage mit PR-Mitteln Druck aufzubauen und hat für dieses Lobbying eine Agentur beauftragt. Und diese versucht nun, Überzeugungsarbeit zu leisten. Wie? Genau – auch über die Medien.

Das macht es den Redaktionen der Medienhäuser schwierig, unbefangen über das Thema zu berichten. Gut möglich, dass mehrere grössere Artikel in der NZZ Ergebnisse der PR-Arbeit waren. Man darf auch fragen, warum ein Rechtsgutachten aus Deutschland in der "Schweiz am Sonntag" gross besprochen wird – warum ein deutsches Unternehmen (!) eine solche Studie in Auftrag gibt. Sicher ist, dass das PR-Büro bei einer bekannten Anwaltskanzlei auch ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Das sei ein "anwaltschaftliches Papier", bemerkt die NZZ kritisch, – es werde im Januar vorliegen. Aber die NZZ zitiert daraus bereits im November…

Eine Debatte über Rechtmässigkeit und Folgen des Joint Venture ist richtig. Ob dieses Theater so der Schweizer Medienlandschaft nützt, muss bezweifelt werden.

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