Aktuell – 02.05.2016

Zu viel Risiko: Keine Krankentaggeld-Versicherung für selbständige Journalisten

Unerwünschtes Risiko: Weshalb Versicherungen für selbständige Journalisten kein Krankentaggeld anbieten. Von Simon Jäggi

Wer als Freischaffender keinem Berufsverband angeschlossen ist, hat kaum Aussicht auf Krankentaggeld. Die grossen Versicherungen machen um Journalisten einen Bogen. Nach jahrelanger Festanstellung bei einer führenden Nachrichtenagentur gab die Finanzjournalistin ihre Stelle auf und begann, sich als Freischaffende um Aufträge zu bemühen. Für Gewissenhafte bedeutet der Sprung in die Selbständigkeit vor allem eines: viel Bürokratie. Pensionskassen müssen angepasst, neue Versicherungen abgeschlossen werden.

Eine der wichtigeren Versicherungen ist jene für Krankentaggeld, wie sie die meisten Versicherer in der Schweiz anbieten. Für Festangestellte übernimmt das der Arbeitgeber, Selbständige müssen selber dafür sorgen, dass im Krankheitsfall ein Teil ihres Erwerbsausfalls gedeckt ist. Katharina Bart meldete sich deshalb bei der Mobiliar, die sie als Kundin bereits seit längerem kannte. Am Telefon erklärte dann der Kundenberater freundlich, dass die Mobiliar ihr leider keine Taggeldversicherung anbieten könne – da der Journalisten-Beruf bei der Versicherung zu den unerwünschten Risiken zählten. Die Mobiliar hätte entschieden, grundsätzlich keine Taggeldversicherungen für Journalisten anzubieten, beschied man ihr. Es gäbe hier keine Ausnahmen, auch nicht für bestehende Kundenbeziehungen.

«Ich war einfach nur perplex», sagt Bart. Schliesslich bestehe für sie als Finanzjournalistin mit Arbeitsort Zürich das grösste Risiko darin, dass einmal ein Banker ausraste. Genauere Gründe für den Ausschluss konnte ihr der Berater keine nennen. Dabei ist die Mobiliar bei weitem nicht die einzige Versicherung, die freischaffende Journalisten auflaufen lässt. Bei Testanfragen erklärten der Reihe nach auch die Kundenberater bei Visana, Sympany und Helsana, dass sie für diese Berufsgruppe keine Krankentaggeldversicherung anbieten können.

«Journalisten sind nicht die einzigen, die von gewissen Versicherungen ausgeschlossen werden», sagt Ruedi Ursenbacher, Geschäftsführer der unabhängigen Fairsicherungsberatung. Zu den unerwünschten Risiken zählten oftmals auch Berufsgruppen wie Tänzerinnen, Schauspieler und Reinigungspersonal. Während bei diesen oftmals die erhöhte Verletzungsgefahr zu einem Ausschluss führen, sind die Ursachen bei Journalisten etwas weniger naheliegend. Diese seien schwer einschätzbar, sagt Ursenbacher. Der eine arbeite nur vom Schreibtisch, der andere müsse jedes Wochenende ins Stadion, während der Dritte regelmässig in Krisengebiete reise. So sei es für die Versicherungen fast unmöglich, die Risiken und im Krankheits- oder Unfall die Arbeitsunfähigkeit einheitlich zu beurteilen. Gepaart mit einem oft stark schwankenden Einkommen und nur wenigen potentiellen Kunden, sei die Berufsgruppe für die Versicherungen kaum attraktiv.

Ursenbacher empfiehlt deshalb, dass Freischaffende ihre Versicherung über einen Berufsverband abschliessen. «Wir raten davon ab, keine Kranken- und Unfalltaggeldversicherung abzuschliessen. Andernfalls trägt man bei einer langfristigen Krankheit oder einem Unfall die Folgen.»  Grundsätzlich, sagt Ursenbacher, stehe es allen Anbietern frei, wen sie in ihre Krankentaggeldversicherung aufnehmen. Denn anders als etwa die Grundversicherung der Krankenkasse untersteht sie keinem Obligatorium.

Ganz wohl ist den Versicherer bei ihrer Praxis offenbar trotzdem nicht: Auf Nachfrage relativierten die Medienstellen mehrerer Anbieter die Auskünfte ihrer Kundenberater und gaben an, jeder Fall werde einzeln geprüft. Bei den Testanfragen war diese Einzelfallprüfung jeweils im Eiltempo abgeschlossen, unabhängig von Einkommenshöhe und Beschäftigungsgrad. Die Berufsgruppe reichte als Ausschlusskriterium völlig aus.

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