Aktuell – 14.03.2016

SRG oder Private? Nein "und"! Kritischer Journalismus ist unteilbar.

Anmerkungen zu Thesen von Otfried Jarren, Präsident der EMEK, von Philipp Cueni.

Die privaten Medien und die öffentlich-rechtlichen Medien (wie die SRG) sollten sich in ihrer Funktion stärker unterscheiden. Das sagt Professor Otfried Jarren, der Präsident der Eidgenössischen Medienkommission EMEK. Und macht brisante Aussagen, die den Redaktionen der SRG kaum Gefallen werden. Unbestritten ist dabei, dass die SRG einen Integrationsauftrag hat – das steht so auch im Auftrag der Konzession – also die Förderung von Verständnis und Zusammenhalt. Dass dieser Teil des Auftrags zeitgemäss angepasst und ausgebaut werden kann, da hat Jarren Recht.

Den privaten Medien weist Jarren – immer gemäss "Schweiz am Sonntag" – die Aufgabe zu, "mit kritischem, investigativem und hintergründigem Journalismus die Konfliktlinien in der Gesellschaft in den Mittelpunkt zu rücken." Dieser grundsätzliche journalistische Auftrag scheint mir unbestritten. Nicht aber, so mein Einwand, die Beschränkung auf lediglich die Marktmedien. Otfried Jarren hingegen findet, die privaten Medien hätten dazu strukturell die bessere Ausgangslage und seien "freier, aber auch aggressiver" in ihrem Auftreten.

Dazu zwei Gegenthesen: Journalismus ist und bleibt Journalismus mit einem kritischen und investigativen Auftrag. Journalismus ist nicht teilbar. In diesem Auftrag dürfen auch die Redaktionen der SRG nicht beschränkt werden. Denn: den SRG-Medien quasi per Auftrag weniger Kritik und Recherche zuzuweisen, scheint mir ein Widerspruch zur Arbeit des Journalisten per se.

Und: Eine möglichst hohe Qualität an kritischem, investigativem und hintergründigem Journalismus wird für das Medienpublikum durch Vielfalt garantiert. Zu dieser Vielfalt tragen heute im dualen System die gebührenfinanzierten Medien und die Marktmedien bei. Und das ist gut so. Wo den einen vielleicht Ressourcen (zum Beispiel für grossen Rechercheaufwand oder Auslandkorrespondenten) fehlen, bieten das andere. Wo die einen vielleicht zuviel Rücksicht auf Ausgewogenheit nehmen müssen, können andere frecher agieren. Wo die einen Leistungen abbauen, bauen die anderen aus. Wo die einen Rücksicht auf Anzeigenkunden, (auch politisch motivierte) Verwaltungsräte und Besitzerstrukturen nehmen müssen, sind andere freier.

Gemeinwohlorientierung und Förderung des Zusammenhalts als Aufgabe der SRG – wie es Jarren sagt – ist richtig und selbstverständlich auch ein Bestandteil von Journalismus. Aber das darf die kritische Haltung des Journalisten und die Pflicht zur gründlichen Recherche deshalb nie beschränken. Und es darf den journalistischen Biss und Auftrag der SRG nicht schwächen. Und umgekehrt müssen auch die Integrationsleistungen keineswegs auf die öffentlichen Medien beschränkt sein.

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